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OLG Hamm, 15.01.2002 - 2 UF 602/01 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Anpassung von Unterhaltspflichten im Wege des vereinfachten Verfahrens über den Unterhalt Minderjähriger; Ausgestaltung der unterhaltsrechtlichen Kindergeldanrechnung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 648 Abs. 1 S. 3 § 655
Feststellung des Verzugs im vereinfachten Anpassungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen, 08.11.2001 - 105 FH 165/01
- OLG Hamm, 15.01.2002 - 2 UF 602/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 1048
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 27.02.2004 - 16 WF 197/03
Abänderung eines Kindesunterhaltstitels im vereinfachten Verfahren: Maßgeblicher …
Es ist deshalb im Verfahren nach § 655 ZPO ebenso wie im Verfahren nach § 2 UTAnpG in vollem Umfang zu prüfen und ggf. darüber Beweis zu erheben, ob die Voraussetzung des § 1613 BGB vorliegen (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 UF 602/01 - FamRZ 2002, 1048 für das Verfahren nach § 655 ZPO). - OLG Frankfurt, 18.06.2004 - 5 WF 156/03 Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob hier eine Abänderung der Unterhaltsurkunde schon für die Zeit nach der Antragstellung (vgl. den Wortlaut des Art. 5 § 3 Abs. 1 des Kindesunterhaltsgesetzes und des § 2 Unterhaltstitelanpassungsgesetz;… so OLG Brandenburg in FamRZ 2002, S. 1347) erfolgen kann oder ob dies erst ab dem Zeitpunkt möglich ist, welcher durch die Regelung des § 1613 BGB definiert wird (so OLG Hamm, FamRZ 2002, S. 1048 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2002 - Az.: 4 WF 73/01 -).