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   OLG Hamm, 15.01.2002 - 2 UF 602/01   

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https://dejure.org/2002,9874
OLG Hamm, 15.01.2002 - 2 UF 602/01 (https://dejure.org/2002,9874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2002 - 2 UF 602/01 (https://dejure.org/2002,9874)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - 2 UF 602/01 (https://dejure.org/2002,9874)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 648 Abs. 1 S. 3 § 655
    Feststellung des Verzugs im vereinfachten Anpassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1048
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 27.02.2004 - 16 WF 197/03

    Abänderung eines Kindesunterhaltstitels im vereinfachten Verfahren: Maßgeblicher

    Es ist deshalb im Verfahren nach § 655 ZPO ebenso wie im Verfahren nach § 2 UTAnpG in vollem Umfang zu prüfen und ggf. darüber Beweis zu erheben, ob die Voraussetzung des § 1613 BGB vorliegen (so zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2002 - 2 UF 602/01 - FamRZ 2002, 1048 für das Verfahren nach § 655 ZPO).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2004 - 5 WF 156/03
    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob hier eine Abänderung der Unterhaltsurkunde schon für die Zeit nach der Antragstellung (vgl. den Wortlaut des Art. 5 § 3 Abs. 1 des Kindesunterhaltsgesetzes und des § 2 Unterhaltstitelanpassungsgesetz; so OLG Brandenburg in FamRZ 2002, S. 1347) erfolgen kann oder ob dies erst ab dem Zeitpunkt möglich ist, welcher durch die Regelung des § 1613 BGB definiert wird (so OLG Hamm, FamRZ 2002, S. 1048 und OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2002 - Az.: 4 WF 73/01 -).
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